NIS2-Registrierung: 19.058 Einrichtungen sind gemeldet – und jetzt?
Bis zum 1. Juli 2026 hatten sich 19.058 Unternehmen und Einrichtungen nach dem BSIG beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registriert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom August hervor. Zur Einordnung: Die ursprüngliche Gesetzesbegründung war von rund 29.500 registrierungspflichtigen Einrichtungen ausgegangen. Die Bundesregierung hat diese Schätzung inzwischen relativiert – sie beruhte auf statistischen Prognosen mit Datenständen der Jahre 2019 bis 2022. Ob die Lücke also aus fehlenden Registrierungen oder aus einer zu hohen Prognose besteht, lässt sich derzeit nicht abschließend sagen.
Für die betroffenen Unternehmen ändert das nichts an der Rechtslage. Die Registrierungsfrist lief ursprünglich am 6. März 2026 ab; das BSI gewährte eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026. Beide Termine sind Vergangenheit. Die Registrierungspflicht selbst besteht fort – sie erlischt nicht mit der Frist. Wer betroffen ist und sich nicht gemeldet hat, verletzt eine gesetzliche Pflicht, die bußgeldbewehrt ist.
Nachträglich registrieren, sauber dokumentieren
Der sinnvolle Umgang mit einer verpassten Frist ist unüberraschend: nachholen und den Vorgang dokumentieren. Die Registrierung erfolgt über das Melde- und Informationsportal des BSI und verlangt Angaben zur Einrichtung, zur Einstufung, zu Kontaktstellen und zu den betriebenen Diensten. Wer vorher seine Betroffenheit strukturiert geprüft und das Ergebnis festgehalten hat, kann die Angaben in kurzer Zeit zusammenstellen. Eine dokumentierte, wenn auch verspätete Registrierung ist gegenüber der Aufsicht ein anderes Signal als anhaltende Untätigkeit.
Interessant ist der Blick auf das Umfeld: Auch beim parallel diskutierten KRITIS-Dachgesetz hat der Gesetzgeber im Juli 2026 die dort vorgesehene Registrierungsfrist gestrichen, ohne einen neuen Termin zu bestimmen. Das Meldewesen rund um kritische Infrastrukturen bleibt in Bewegung. Für NIS2-regulierte Einrichtungen ist das kein Grund zur Entwarnung – die BSIG-Pflichten gelten unverändert.
Wer den eigenen Stand klären will, beginnt mit zwei Fragen: Sind wir erfasst, und ist die Registrierung erledigt? Beides lässt sich mit einer geführten Prüfung und einer Registrierungs-Checkliste beantworten, wie sie das Modul NIS2 mitbringt. Für Fragen zur Einstufung im Einzelfall steht unser Team über die Beratung zur Verfügung.
