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NIS2 in der Lieferkette: Warum jetzt auch Zulieferer Fragebögen erhalten

Viele Unternehmen spüren NIS2 nicht durch das Gesetz, sondern durch ihre Kunden. Was hinter den Sicherheitsfragebögen steckt und wie Zulieferer sinnvoll antworten.

Mitarbeiter prüfen Bestand im Lager – Lieferkettensicherheit nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
Warehouse workers checking inventory and goods distribution in large storehouse.

Die NIS2-Regulierung erreicht deutlich mehr Unternehmen, als das Gesetz direkt verpflichtet. Der Hebel steht in § 30 Absatz 2 Nummer 4 BSIG: Regulierte Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten, einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Dienstleistern. In der Praxis heißt das: Wer einen NIS2-regulierten Kunden beliefert – als IT-Dienstleister, Softwareanbieter, Logistiker, Wartungsbetrieb oder Komponentenlieferant – bekommt dessen Pflichten in Form von Fragebögen, Vertragsklauseln und Auditrechten weitergereicht.

Dass dieser Kanal keine Theorie ist, zeigen die Lageeinschätzungen der Behörden: Der BSI-Lagebericht 2025 zählt für seinen Berichtszeitraum 950 Ransomware-Angriffe in Deutschland, rund 80 Prozent der Opfer waren kleine und mittlere Unternehmen. Angreifer nehmen häufig das schwächste Glied einer Kette ins Visier – und das ist selten der regulierte Konzern, sondern sein Dienstleister mit privilegiertem Zugang.

Was Kunden typischerweise verlangen

Die Fragebögen ähneln sich: Gibt es eine Informationssicherheitsleitlinie? Wie sind Zugänge abgesichert, gibt es Multi-Faktor-Authentifizierung? Wie schnell werden Sicherheitsupdates eingespielt? Existiert ein getesteter Notfall- und Backup-Plan? Wer ist im Vorfall erreichbar, und in welcher Frist wird der Kunde informiert? Hinzu kommen vertragliche Erwartungen, etwa Melde- und Unterstützungspflichten bei Vorfällen, die auf die 24- und 72-Stunden-Fristen des Kunden abgestimmt sind.

Für Zulieferer ohne eigene NIS2-Pflicht ist das ärgerlich und eine Chance zugleich. Ärgerlich, weil der Aufwand real ist. Eine Chance, weil belastbare Antworten zum Auswahlkriterium werden: Wer ein dokumentiertes Sicherheits- und Compliance-Niveau vorweisen kann, verkürzt Vertragsverhandlungen und hebt sich von Wettbewerbern ab, die jede Anfrage neu improvisieren. Sinnvoll ist ein einmal sauber aufgebauter Maßnahmen- und Nachweisbestand, aus dem sich Fragebögen wiederholbar beantworten lassen.

SPECTOR unterstützt beide Seiten dieser Beziehung: Regulierte Einrichtungen führen ihr Lieferanten-Register mit Kritikalität und Wiedervorlagen im Modul NIS2; Zulieferer dokumentieren Maßnahmen und Nachweise über das Modul Compliance.